Gehaltsrechner · Deutschland 2026
Brutto-Netto-Rechner 2026
Geben Sie Ihr Bruttogehalt in Euro ein, monatlich oder jährlich, und wählen Sie Ihre Steuerklasse. Der Rechner zeigt, was nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen netto übrig bleibt.
Ergebnis
Netto
2.333,25 €
im Monat · von 3.500,00 € brutto bleiben 67 %
- Netto 67%
- Steuern 12%
- Sozialabgaben 22%
| Steuern | −405,50 € |
|---|---|
| Lohnsteuer | −405,50 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Kirchensteuer | 0,00 € |
| Sozialabgaben | −761,25 € |
| Krankenversicherung | −306,25 € |
| Pflegeversicherung | −84,00 € |
| Rentenversicherung | −325,50 € |
| Arbeitslosenversicherung | −45,50 € |
| Abzüge gesamt | −1.166,75 € |
Zusatzbeitrag im Ergebnis: 2,9 %. Unverbindliche Schätzung. Den endgültigen Betrag zeigt die Gehaltsabrechnung Ihres Arbeitgebers.
So rechnen wir
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer berechnen wir nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums (BMF), den auch Lohnabrechnungsprogramme verwenden. Die Ergebnisse haben wir an 44 Beispielen aus dem offiziellen BMF-Rechner geprüft, sie stimmen auf den Cent.
Arbeitnehmeranteile 2026: Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags Ihrer Krankenkasse (wir nehmen den Durchschnitt von 2,9 % an, zusammen also 8,75 %), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung 1,8 % (in Sachsen 2,3 %). Kinderlose ab 23 zahlen in der Pflegeversicherung 0,6 % mehr, Eltern von zwei oder mehr Kindern unter 25 zahlen weniger: 0,25 Prozentpunkte je Kind vom zweiten bis zum fünften.
Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an: Kranken- und Pflegeversicherung bis 5.812,50 € brutto im Monat, Renten- und Arbeitslosenversicherung bis 8.450 €. Was darüber liegt, erhöht diese Beiträge nicht.
Was der Rechner nicht berücksichtigt
Das Ergebnis ist eine Schätzung für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer. Kinderfreibeträge bei der Lohnsteuer setzen wir für Kinder unter 25 an, tatsächlich gelten sie für Kinder bis 18 oder bis 25, solange sie in Ausbildung sind. Nicht berücksichtigt sind private Krankenversicherung, Minijobs und Midijobs, Einmalzahlungen, individuell eingetragene Freibeträge und das Kindergeld, das separat ausgezahlt wird. Standardmäßig rechnen wir mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %, den Satz Ihrer Kasse tragen Sie unter „Weitere Optionen“ ein. Den endgültigen Betrag zeigt Ihre Gehaltsabrechnung.
Häufige Fragen
Welche Steuerklasse ist die richtige?
Ledige arbeiten in Steuerklasse I, Alleinerziehende in II. Ehepaare wählen IV/IV bei ähnlichem Einkommen oder III/V, wenn einer deutlich mehr verdient (III für den Besserverdienenden). Steuerklasse VI gilt für den zweiten und jeden weiteren Job.
Senken Kinder die Lohnsteuer?
Der Kinderfreibetrag selbst senkt die Lohnsteuer nicht. Er senkt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, und für Kinder zahlt der Staat separat Kindergeld. Kinder unter 25 senken aber den Beitrag zur Pflegeversicherung. Dadurch kann die Lohnsteuer sogar minimal steigen (ein niedrigerer Beitrag bedeutet eine kleinere Vorsorgepauschale), das Netto steigt trotzdem.
Warum steigen die Beiträge ab einem bestimmten Gehalt nicht mehr?
Wegen der Beitragsbemessungsgrenzen. 2026 werden Kranken- und Pflegeversicherung höchstens aus 5.812,50 € im Monat berechnet, Renten- und Arbeitslosenversicherung höchstens aus 8.450 €.
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Sätze und Grenzen für 2026, geprüft am 8. Oktober 2026.